§ 1a Die Lehrkraft unterrichtet die Schülerin / den Schüler / die Schüler im Fach Klavier.
Der Unterricht wird üblicherweise einmal wöchentlich als Einzelunterricht erteilt. Sonderregelungen sind in Absprache mit der Lehrkraft möglich.
§ 1b Die Probezeit beträgt ein Monat. Wird der Vertrag nicht spätestens bis zur vierten Unterrichtsstunde schriftlich gekündigt, verlängert er sich automatisch auf unbefristete Zeit.
§ 1c Der Unterricht findet in der Regel in der Wohnung der Lehrkraft (90765 Fürth, Bohnenstr. 11) bzw. in Ausnahmefällen online statt.
§ 1d Findet der Unterricht außerhalb der Wohnung der Lehrkraft statt, wird eine Fahrtkostenerstattung für private oder öffentliche Verkehrsmittel, sowie eine angemessene Entschädigung für den Zeitaufwand als Fahrpauschale berechnet.
§ 2a Während der Teilnahme des Musikschülers am Musikunterricht, sowie bei Proben und Aufführungen besteht für den Musikschüler keinerlei Versicherungsschutz. Es gelten in jedem Falle die Haus- und Brandschutzverordnungen des jeweiligen Ortes.
§ 2b Eine Aufsicht besteht nur während des Unterrichts. Für Hin- und Heimweg sowie Wartezeiten vor und nach dem Unterricht ist der Schüler bzw. sein gesetzlicher Vertreter selbst verantwortlich.
§ 2c Für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die sich aus der Teilnahme am Unterricht ergeben, haftet der Schüler bzw. sein gesetzlicher Vertreter.
§ 3a Honoriert werden nur die tatsächlich erhaltenen Unterrichtseinheiten, dies jedoch mit folgender Einschränkung: Unterrichtseinheiten, die nicht mindestens einen Tag (24 Stunden) vorher und mit triftigem Grund abgesagt werden, müssen in vollem Umfang vergütet werden. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass diese Regelung auch für Krankheitsfälle oder unvorhersehbare Umstände etc. gilt.
§ 3b Die Unterrichtsvergütung beträgt wie folgt:
§ 3c Das Unterrichtshonorar ist jeweils zum Ende des Monats zu begleichen.
§ 3d Eine Erhöhung des Unterrichtshonorars durch die Lehrkraft ist in angemessenem Rahmen zulässig. Sie muss mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten schriftlich angekündigt werden. Der Schüler hat in diesem Falle ein außerordentliches Kündigungsrecht mit einer Frist von 6 Wochen.
§ 4a Der Vertrag kann unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten jeweils zum Ersten des folgenden Monats gekündigt werden.
§ 4b Während der Kündigungsfrist gilt § 3a mit folgender zusätzlicher Einschränkung: Es kann nur noch eine Unterrichtseinheit pro Monat unentgeltlich abgesagt werden. Dies gilt auch, wenn Ferien- oder Feiertage in den entsprechenden Zeitraum fallen.
§ 4c Im Falle eines wichtigen Grundes gem. § 626 BGB ist eine außerordentliche Kündigung unter genauer Angabe der Kündigungsgründe möglich.
§ 4d Jedwede Kündigung bedarf in jedem Fall der Schriftform.
§ 5a Der Musikschüler verpflichtet sich, jegliche Änderung seine Person betreffend, wie etwa Namenswechsel oder Änderung der Anschrift unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
§ 5b Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Das Schriftformerfordernis kann nur schriftlich abgedungen werden.
§ 5c Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder unwirksam werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.